Bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wurde ich als Kandidat des Wahlkreises Recklinghausen I zum zweiten Mal in den Deutschen Bundestag gewählt. Dieses Vertrauen, das mir dabei die Wählerinnen und Wähler gegeben haben, ist mir Ansporn und Auftrag, mich in Berlin auch weiterhin für alle Belange Recklinghausens, Castrop-Rauxels und Waltrops einzusetzen, damit sich die Potenziale unserer Region stärker entfalten können. Auf diesem Wege können Sie sich über meine Person, meine Arbeit als Abgeordnete des Deutschen Bundestages und meinen Wahlkreis informieren.
Ihr Philipp Mißfelder

Philipp Mißfelder sprach zur Afghanistan-Strategie der Bundesregierung und zur internationalen Afghanistan-Konferenz in London. „Im Vorfeld der Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 in London gab unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung ab. Als außenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte ich die Position meiner Fraktion zur neuen Afghanistan-Strategie Deutschlands erläutern. Dabei habe ich die Erfolge unseres Engagements, gerade auch was die Frauenrechte betrifft, deutlich gemacht."
Der heimische Bundestagsabgeordnete Philipp Mißfelder MdB ist von den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) in den Exekutivausschuss des Präsidiums gewählt worden. Präsident der DGAP ist der Unternehmer und Mäzen Dr. Arend Oetker, dem Präsidium gehören unter anderem der ehemalige Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker oder der ehemalige Außenminister Prof. Dr. h.c. Hans-Dietrich Genscher an.
Im Rahmen der Bildungsinitiative „Schlaumäuse – Kinder entdecken Sprache“ von Microsoft machte Philipp Mißfelder 2 weitere Kindergärten in Recklinghausen und Castrop-Rauxel zu „Schlaumäuse-Kindergärten“ und stattet sie mit der Schlaumäuse-Lernsoftware aus. Das Programm erleichtert Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren den Spracherwerb und bereitet sie spielerisch auf die Grundschule vor.
Gefährlicher Irrweg
Von Philipp Mißfelder
Ein Gastbeitrag zum Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach das Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, lässt Christen zwischen Portugal und Polen rat- und fassungslos zurück. Und nicht nur das: Der Spruch der Straßburger Richter ist – bei allem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit – sogar gefährlich. Denn diese Entscheidung steht in einer Reihe parteiischer und ideologischer Gerichtsurteile sowie offenbar einflussreicher werdenden geistigen Strömungen, die die kulturellen und moralischen Ursprünge und Werte unserer Kultur negieren.
