
In seiner 15. Rede vor dem Plenum des Deutschen Bundestages sprach Philipp Mißfelder am Donnerstag, den 4. Dezember 2008, zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung". Dabei betonte Philipp Mißfelder als zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dass es in Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung als Folge der ernsten Krise auf den globalen Finanzmärkten eine vorrangige Aufgabe ist, Wachstum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern.
„Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Recht, wenn sie vor wenigen Tagen auf dem Bundesparteitag der CDU gesagt hat, dass wir uns nicht an einem Überbietungswettbewerb von immer neuen Vorschlägen und an einem sinnlosen Wettbewerb um Milliarden beteiligen werden. Denn gerade jetzt hat die Politik Verantwortung vor dem Steuerzahler von heute und vor dem Steuerzahler in der Zukunft. Eine Steuersenkung auf Pump darf es nicht geben“, so der heimische Bundestagsabgeordnete.
„Deshalb sind die Schritte der Bundesregierung im Maßnahmenpaket ‚Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung’ eine Perspektive für die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Sie sind im Sinne einer konjunkturgerechten Wachstumspolitik langfristig sinnvoll, kurzfristig umsetzbar und rasch wirksam. Und sie geben kräftige Impulse für öffentliche und private Investitionen. Bürger und Unternehmen werden entlastet, der Konsum wird belebt, und die Beschäftigungserfolge werden gesichert“, sagte Philipp Mißfelder.
Zum 1. Januar 2009 soll befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 Prozent eingeführt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu erweitern. Außerdem wird die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Handwerkerleistungen ausgeweitet. Für PKW mit Erstzulassung ab dem Kabinettbeschluss vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 wird eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis aufzulösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010. Die steuerrechtlichen Maßnahmen führen insgesamt zu einer Entlastung von rd. 4,1 Mrd. Euro und fördern in den kommenden Jahren Investitionen und Aufträge von Unternehmen und Privaten in Höhe von insgesamt über 25 Mrd. Euro.