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Rede zu Protokoll: Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik

07.07.2011

In großem Respekt vor der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik (PID) habe ich mich unter Abwägung aller Argumente dazu entschieden, als einer der ersten den Gesetzentwurf von Johannes Singhammer und anderen zu unterzeichnen (Gesetz zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik), der für ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik eintritt.

Der Grund für meine Entscheidung liegt in dem christlichen Menschenbild unserer Partei. Für mich persönlich hat der Schutz des Lebens, vor allem der des ungeborenen, bereits seit Jahren Priorität in meiner politischen Arbeit. So habe ich im Februar 2008 bereits im Deutschen Bundestag für ein Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen gestimmt. Der Hauptgrund ist für mich seinerzeit gewesen, dass es ohne die Tötung von Embryonen keine Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen geben kann. Diese Auffassung, das ungeborene Leben zu schützen, ist auch diesmal Anstoß für meine Ablehnung.

Anfang Juli 2010 sorgte eine Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig für Diskussionen: In ihrem Grundsatzurteil erklärten die Richter Voruntersuchungen zur Erkennung von Gendefekten bei Embryonen für zulässig. Vorausgegangen war eine Selbstanzeige eines Berliner Arztes, der bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Ein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz liege bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht vor, so der Bundesgerichtshof.

Das Urteil bedeutete einen schweren Rückschlag für den Lebensschutz – und ist eine Herausforderung für mich persönlich und für die Junge Union Deutschlands, die sich seit Jahren mit der Thematik der PID beschäftigt. So hat der Bundesvorstand der Jungen Union Deutschlands bereits im Oktober 2001 noch unter meiner Vorgängerin als JU-Bundesvorsitzende das Verbot der PID beschlossen. In diesem Beschluss wurde festgestellt, dass eine Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik nicht im Widerspruch zu Spätabtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche steht, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung festgestellt wird. Eine Abtreibung setzt nämlich eine Konfliktsituation der Schwangeren voraus, die bei der Präimplantationsdiagnostik gerade nicht vorliegt.

An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Einer der zentralen Grundsätze unseres politischen Denkens und Handelns ist der Schutz des Lebens. Der Mensch darf nicht alles, wozu er technisch in der Lage ist. Aus dem „C“ unseres Parteinamens ergibt sich in den elementaren Fragen der Ethik eine besondere Verpflichtung. Ich lehne daher Gentests an Embryos ab. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die Anwendung dieser Methode nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt, verschafft zwar Ärzten Rechtssicherheit, gefährdet aber ungeborenes Leben massiv. Die Grenze der ethischen Machbarkeit wird durch die PID erneut verschoben. Aus Sicht der Jungen Union ist es nicht hinnehmbar, „Designer-Babys“ zu züchten oder gar künstlich befruchtete Embryonen gezielt nach wertem und unwertem Leben zu sortieren. Jeder Mensch besitzt von Beginn an eine unveräußerliche, personale Würde. Der Schutz des Lebens – gerade auch des ungeborenen – muss weiterhin Priorität für uns haben. Deshalb muss jetzt das Embryonenschutzgesetz geändert werden, um damit klarzustellen, dass Gentests an ungeborenem Leben verboten sind.

Nicht alles, was technisch machbar ist, darf auch gemacht werden. Die Achtung vor der Schöpfung bindet uns in moralischer und ethischer Weise. Der Mensch darf sich niemals zum Herrn über Leben und Tod erheben oder auch nur Urteile über möglicherweise lebenswertes oder -unwertes Leben fällen. Allein schon deshalb nicht, weil Leben niemals nichts wert sein kann. Die PID leistet jedoch einer derartigen Geisteshaltung Vorschub und zielt auf eine behindertenfreie Gesellschaft, in der zukünftig Mütter und Väter, die sich aus Achtung vor dem ungeborenen Leben für die Geburt eines behinderten Kindes und gegen die Selektion entschieden haben, an den Pranger gestellt werden.

Bis heute ist eine Grenzziehung zwischen Merkmalen, die zur Auswahl „behindert“ oder „nicht behindert“ führt, nicht zweifelsfrei möglich. Die Befürchtung, dass sich dies mit der Einführung der PID zugunsten immer laxerer Kriterien verändert, ist deshalb mehr als berechtigt. Zudem werden nicht selten festgestellte Gendefekte zur Auslese herangezogen, deren Manifestation nach der Geburt keineswegs sicher ist oder gar nur in wenigen Wahrscheinlichkeitsprozentpunkten anzugeben ist.

Die Junge Union hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder in zahlreichen Beschlüssen zu dieser Thematik – etwa beim Verbot von Spätabtreibungen oder der Verbesserung der Schwangerenkonfliktberatung – klar für den Lebensschutz ausgesprochen. Diese eindeutige Position behalte ich mit meiner Unterstützung des „Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik“ bei. Es sei an dieser Stelle zudem daran erinnert, dass auch das Grundsatzprogramm der CDU, das am 3. Dezember 2007 auf dem Parteitag in Hannover beschlossen wurde, ein Verbot der PID enthält. Dieses Verbot wurde auf dem CDU-Bundesparteitag vom 14. bis 16. November 2010 in Karlsruhe durch einen Antrag der Jungen Union Deutschlands, in den ich eingeführt habe, vom höchsten Beschlussgremium der CDU bestätigt.

Der Schutz des Lebens hat für mich persönlich und die Junge Union Priorität. Methoden wie die Präimplantationsdiagnostik gefährden die Würde des Menschen. Sie könnten dazu beitragen, mittelfristig auch die Sicherung des Lebensrechts im Alter zu schwächen.

 

philipp-missfelder.de

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